< Rechte und Pflichten im Minijob - Gras & Krimmel Rechtsanwalt Kirchheim 07021-43091
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Rechte und Pflichten im Minijob

Ein Minijob ist kein richtiges Arbeitsverhältnis. Stimmt das?

Nein: Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze von 450 € nicht überschritten wird. Entgegen der landläufigen Meinung handelt es sich bei geringfügiger Beschäftigung um ein vollwertiges Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen geringfügiger und nicht geringfügiger Beschäftigung. Die weit verbreitete Praxis, geringfügig Beschäftigte arbeitsrechtlich gering zu schätzen, indem diese von Entgeltfortzahlung, bezahltem Urlaub, betrieblichen Sozialleistungen und Kündigungsschutz ausgeschlossen werden, ist daher schlicht rechtswidrig. Die Besonderheiten liegen allein im sozialversicherungsrechtlichen Bereich: so muss der Arbeitnehmer keine Sozialbeiträge zahlen.

Auch hier greift unser Leitspruch: Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf!

Rechtsanwälte Hartmut Gras, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Peter Krimmel, Fachanwalt für Familienrecht